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   BayObLG, 04.08.1975 - BReg. 2 Z 50/75   

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BayObLG, 04.08.1975 - BReg. 2 Z 50/75 (https://dejure.org/1975,4080)
BayObLG, Entscheidung vom 04.08.1975 - BReg. 2 Z 50/75 (https://dejure.org/1975,4080)
BayObLG, Entscheidung vom 04. August 1975 - BReg. 2 Z 50/75 (https://dejure.org/1975,4080)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; Umfang der Rechte und Pflichten des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage; Voraussetzungen für die Übertragung der Hausverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1975, 327
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.06.1972 - VII ZR 35/70

    Verwalterstreitigkeiten i.S. d. § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1975 - BReg. 2 Z 50/75
    Der Anspruch der Wohnungseigentümer auf Herausgabe von Verwaltungsunterlagen (§§ 675, 666, 667 BGB ) ist auch gegen einen bereits abberufenen Verwalter im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ( § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG ) geltend zu machen, denn die Herausgabepflicht ist noch Teil der dem Verwalter obliegenden Rechenschaftspflicht ( § 28 Abs. 3 WEG , §§ 259, 260 BGB ), die nicht bereits mit der Beendigung der Amtsausübung endet (BGHZ 59, 58/63 f. = NJW 1972, 1318/1320).
  • BayObLG, 04.07.1974 - BReg. 2 Z 16/74

    Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Bestellung und Abberufung

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1975 - BReg. 2 Z 50/75
    Ebenso wie allein ein Anstellungsvertrag die Rechtsstellung eines Verwalters noch nicht begründet und auch nicht aufrechterhält (Diester NJW 1970, 1107/1114), liegt in der Bestellung eines neuen Verwalters zugleich die Abberufung des alten und die Kündigung seines Verwaltervertrages (BayObLGZ 1974, 275/279; Palandt Degenhart a.a.O. § 26 Anm. 5).
  • BayObLG, 04.12.1970 - BReg. 2 Z 9/70

    Zur Gültigkeit eines Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung bei dem die

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1975 - BReg. 2 Z 50/75
    Die Antragstellerin ist daher für den Herausgabeanspruch aktivlegitimiert (BayObLGZ 1969, 209/211 ff. = NJW 1971, 760 = Rpfleger 1970, 65; BayObLGZ 1975 Nr. 41).
  • KG, 30.06.1972 - 1 W 1386/71
    Auszug aus BayObLG, 04.08.1975 - BReg. 2 Z 50/75
    Dementsprechend ist der Herausgabeanspruch in diesem Fall gemäß § 888 ZPO zu vollstrecken (KG NJW 1972, 2093; Palandt/Heinrichs BGB 34. Aufl. §§ 259-261 Anm. 4 e; Zöller/Scherübl ZPO 11. Aufl. § 888 Anm. 1), was eine Bezeichnung der herauszugebenden Urkunden durch den Gläubiger nicht voraussetzt.
  • BayObLG, 05.04.1972 - BReg. 2 Z 95/71
    Auszug aus BayObLG, 04.08.1975 - BReg. 2 Z 50/75
    Neben der Eigentümerversammlung als maßgeblichem Willensbildungsorgan ( § 23 WEG ) ist dem gemäß § 20 Abs. 2 , § 26 WEG zu bestellenden Verwalter die Aufgabe eines weisungsgebundenen Vollzugsorgans, also keine beherrschende Funktion, zugewiesen (vgl. BayObLGZ 1972, 139/142 = NJW 1972, 1284 = Rpfleger 1972, 229; Diester NJW 1965, 793/798; 1970, 1107/1111; 1971, 1153/1155; Pfeuffer NJW 1970, 2233 [BayObLG 21.07.1970 - 1a BReg Z 108/69]).
  • RG, 04.07.1939 - VII 4/39

    1. Darf die Vorschrift des § 664 Abs. 1 Satz 2 BGB. auch auf Dienstverträge

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1975 - BReg. 2 Z 50/75
    Sie kann im Sinne einer Befugnis zur Vollübertragung i.S. des § 664 BGB verstanden werden (vgl. hierzu RGZ 161, 68/73) aber auch i.S. einer schlichten Auftragsverwaltung bei fortbestehenden Rechten und Pflichten der Antragsgegnerin als Auftraggeberin.
  • BGH, 16.02.2018 - V ZR 89/17

    Pflicht des Verwalters zur Erstellung der Jahresabrechnung für das abgelaufene

    Soweit er die Verwaltungsunterlagen inzwischen an den neuen Verwalter herausgegeben hat, steht ihm ein Einsichtsrecht zu (vgl. BayObLG, Rpfleger 1970, 65, 66; BayObLGZ 1975, 327, 329; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 847 f.; OLG Celle, ZMR 2005, 718 f.).
  • BGH, 25.09.1980 - VII ZR 276/79

    Vertretungsmacht des Verwalters

    Eine solche Übertragung unterläge auch - wie das BerGer. zutreffend annimmt - rechtlichen Bedenken, die aber unerörtert bleiben können (vgl. dazu BayObLGZ 1975, 327 (330)).
  • BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01

    Zustellungsvertretung der Wohnungseigentümer bei Streit über Wirksamkeit des

    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats (BayObLGZ 1975, 327/329; 1987, 54/57; 1990, 28/30; 173/176 f.), die in der wohnungseigentumsrechtlichen Literatur (Merle in Barmann/ Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 26 Rn. 139; Staudinger/Bub § 26 Rn. 364; Palandt/Bassenge § 26 WEG Rn. 1) und Rechtsprechung (OLG Düsseldorf Rpfleger 1990, 356; OLG Hamm ZMR 1996, 679) im wesentlichen Billigung gefunden hat., ist das Amt des Verwalters grundsätzlich an dessen Person gebunden.
  • BayObLG, 09.08.1990 - BReg. 1b Z 25/89

    Anspuch auf Abberufung des Verwalters einer Wohnanlage; Voraussetzungen für die

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  • OLG München, 31.01.2014 - 34 Wx 469/13

    Wohnungseigentumssache: Wechsel in der Verwaltung nach Abspaltung des

    Die Y-GmbH ist nicht in Folge der Abspaltung Verwalter der Wohnanlage geworden, da das Verwalteramt an die Person des Verwalters gebunden ist (BayObLGZ 1975, 327/329).
  • OLG Köln, 24.09.2003 - 2 Wx 28/03

    Bindung des Verwalteramts einer Wohnungseigentümergemeinschaft an die Person des

    Das Verwalteramt einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist an die Person des Verwalters gebunden (vgl BayObLGZ 1975, 327).
  • OLG Frankfurt, 18.08.2003 - 20 W 302/01

    Wohnungseigentumsverwaltung: Abberufung des verwaltenden Wohnungseigentümers

    Da die Wohnungseigentümer die Auswahl und Bestellung eines Verwalters wegen § 26 Abs. 1 Satz 4 WEG nicht einem Dritten übertragen können, kann sich ein Verwalter auch nicht vorbehalten, die Verwalterstellung auf einen anderen ganz oder teilweise zu übertragen, ohne dass den Wohnungseigentümern ein Mitspracherecht eingeräumt wird (BayObLGZ 1975, 327, 330; dass. NJW-RR 1997, 1443; Staudinger/Bub, 12.Aufl., § 26, Rdnr. 364; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 26 Rdnr. 75).
  • BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 6/87

    Verwalter; Amt; Gesamtrechtsnachfolger; Gesellschaft

    Das Amt des Verwalters ist grundsätzlich an die Person gebunden (BayObLGZ 1975, 327/329; Weitneuer § 26 RdNr.20).
  • OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 361/85

    Rechte und Pflichten eines Verwalters einer Wohnungseigentümergesellschaft und

    Auf die Eigentumsverhältnisse hinsichtlich der einzelnen Unterlagen kommt es nicht an (vgl. Palandt-Bassenge, BGB, 46. Aufl., § 26 WEG Anm. 2; BayObLGZ 1975, 327).
  • BayObLG, 15.12.2004 - 2Z BR 203/04

    Eidesstattliche Versicherung des früheren Verwalters aufgrund Stufenantrags

    § 260 Abs. 2 BGB enthält die Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Angaben des Auskunftspflichtigen nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt worden sind (vgl. BayObLGZ 1975, 327/329; Staudinger/Bub WEG § 26 Rn. 403 b).
  • BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 60/90

    Darf eine WE-Verwalterin ihre gesamte Verwaltungstätigkeit auf eine andere Person

  • BayObLG, 05.08.1992 - 2Z BR 55/92

    Herausgabe aller Unterlagen eines Wohnungseigentumsverwalters nach Beendigung der

  • BayObLG, 21.10.1981 - BReg. 2 Z 75/80

    Zulässigkeitsvoraussetzungen des Wohnungseigentumsverfahrens nach § 43 Abs. 1 Nr.

  • OLG Frankfurt, 26.04.1976 - 20 W 856/75

    Zahlungsverpflichtung des Inhabers eines Kaufanwartschaftsvertrages einer

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